Pflichtfelder
Raumbedarf Rechtstreppe

Raumspartreppe

Raumspartreppe, raumsparende Treppe, Spartreppe, Steiltreppe, Leitertreppe, Sambatreppe, Watscheltreppe, Bodentreppe

Raumspartreppe ist ein gerne verwendeter Begriff für ganz unterschiedliche Treppenarten, deren Grundriss wenig Platz verbraucht. Bei Raumspartreppen muss man streng unterscheiden zwischen den als Wohnhaustreppen erlaubten Bauweisen, und den nur für Dachböden zulässigen Konstruktionen. Das bedeutet, es gibt einerseits raumsparende Treppen, deren Laufbreite, Auftritt und Steigung dem geltenden Baugesetz entsprechen und damit unter den baurechtlichen Begriff von Treppen fallen, und Spartreppen, die noch steiler und schmäler sind, baurechtlich als Leiter- oder Einschub- oder Steiltreppen bezeichnet werden, und lediglich als Ersatz für Bodentreppen verwendet werden dürfen, jedoch keinesfalls als Zugang für (auch nur wenig genutzte) Wohnräume.

Die DIN 18065 zeigt in Bild A 1 beispielhaft die Abgrenzung zwischen Treppen und Leitern aufgrund des Steigungsverhältnisses in der Lauflinie, welches bei Treppen höchstens 45 ° betragen darf, und womit nach DIN baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen in Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Steigungsverhältnis bis zu 21/21 cm und einer nutzbaren Laufbreite ab 50 cm erlaubt sind. (Siehe auch Treppen-Technik-Schrittmass). Für baurechtlich notwendige Treppen fordert die DIN bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein Steigungs/Auftrittsverhältnis bis/ab 20/23 cm mit einer nutzbaren Laufbreite ab 80 cm.

Die ÖNORM B 5371 verlangt, nicht unähnlich der DIN, für Nebentreppen ein Steigungsverhältnis mit mindestens 21 cm Auftritt und höchstens 21 cm Steigung, und mindestens 60 cm nutzbare Laufbreite, für Wohnungstreppen mindestens 24 cm Auftritt und höchstens 20 cm Steigung und mindestens 90 cm nutzbare Laufbreite. Weiteres siehe Treppenmaße; erfahrene Treppenbauer können aufgrund dieser baurechtlichen Vorgaben auch bei wenig Platz bereits zulässige Treppen errichten, meist mit gewendelten Grundrissen, siehe halbgewendelte Treppen sowie geradeläufige Treppen. Auf die Schwierigkeit der sicheren Benutzbarkeit solcher Schrittverhältnisse für z. B. Ältere muss allerdings in diesem Zusammenhang hingewiesen werden, siehe auch: